Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
| 1. |
Abschluß des Reisevertrages, Anmeldung, Reisebestätigung |
| 1. | 1 |
Ihre Reise können Sie persönlich, telefonisch, per Internet oder schriftlich je nach Verfügbarkeit buchen. Mit Ihrer Reiseanmeldung auf der Grundlage dieses Prospektes bieten Sie uns den Abschluß des Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit der schriftlichen Annahme der Anmeldung durch uns in Hamburg zustande. Nach Eingang der Anmeldung bestätigen wir Ihnen die Buchung und den Preis der Reise schriftlich. Bei Anmeldung von Minderjährigen ist die Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten erforderlich. Im Falle der Anmeldung durch andere Personen bestätigt der Anmelder mit der Anmeldung gleichzeitig, dass er zur Anmeldung der anderen Personen vertretungsbefugt ist. Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen oder Erklärungen abzugeben, die mit den zugesagten Leistungen des Reiseveranstalters oder der Reiseausschreibung im Widerspruch stehen, bzw. darüber hinausgehen. |
| 2. | | Bezahlung | | 2. | 1 |
Nach Vertragsabschluß ist innerhalb von 10 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 15% des Reisepreises, max. EUR 250,00 fällig. Da wir selbst Vorleistungen erbringen, um sicherzustellen, dass die von Ihnen gebuchten Reiseleistungen von unseren Leistungsträgern auch ordnungsgemäß erbracht werden, müssen wir den restlichen Reisepreis schon vor Reiseantritt erheben. Dies geschieht kurz vor Reiseantritt, wenn feststeht, dass Ihre Reise wie gebucht durchgeführt wird.
Restzahlung: Die Restzahlung ist 14 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu leisten, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 7 genannten Gründen abgesagt werden kann. Ist der Restbetrag bis dahin nicht eingegangen, liegen die Reiseunterlagen gegen Zahlung der Restsumme in unserem Laden für Sie zur Abholung bereit. Ihre auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind gemäß § 651 k BGB insolvenzgesichert. Der Sicherungsschein gemäß § 651 k Abs. 3 BGB wird Ihnen mit der Buchungsbestätigung / Rechnung übersandt. Bei Nichtzahlung und verspäteter Zahlung ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten. In diesem Falle trägt der Kunde die Rücktrittskosten.
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| 3. |
| Leistungen |
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Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters (Reiseprospekt), sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. |
| 4. | |
Leistungs- und Preisänderungen |
| 4. | 1 |
Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die nicht vom Reiseveranstalter wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. |
| 4. | 2 |
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit
Mängeln behaftet sind.
Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.
Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Änderung der Reiseleitung oder die absage der Reise diesem gegenüber geltend zu machen.
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| 4. | 3 |
Maßgebend für alle Ermäßigungen ist das Alter bei Reiseantritt. Wenn nicht anders ausgeschrieben, bringen wir ein Kind in Begleitung von zwei vollzahlenden Reisegästen im Doppelzimmer mit Zusatzbett unter. |
| 5. | |
Rücktritt durch den Kunden |
| 5. | 1 |
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Das sollten Sie in Ihrem eigenen Interesse und aus Gründen der Beweissicherung schriftlich tun. Ihre Anmeldung wird wirksam an dem Tag, an dem sie bei uns eingeht und angenommen wird. |
| 5. | 2 |
Wenn Sie zurücktreten oder die Reise aus Gründen nicht antreten, die vom Reiseveranstalter nicht zu vertreten sind, können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen, sowie unsere Aufwendungen verlangen. Bei Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Unser pauschalisierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt daher in der Regel pro Person: Bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 25% bei Flugreisen, sonst 15 % des Reisepreises;bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 60% bei Flugreisen, sonst 50 %; bis zum 7. Tag vor Reiseantritt 70% bei Flugreisen, sonst 60 % des Reisepreises, ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 80 % bei Flugreisen, sonst 75 %. Bei Nichtantritt der Reise berechnen wir 90% des Reisepreises. Der Reisende kann im Einzelfall einen geringeren Schaden nachweisen. Andererseits steht auch dem Reiseveranstalter das Recht zu, einen höheren Schaden als durch die vorstehende Pauschalisierung niedergelegt, geltend zu machen. |
| 5. | 3 |
Auf Ihren Wunsch nehmen wir eine Abänderung der Reiseanmeldung (Umbuchung), soweit möglich, vor. Dafür werden EUR 25,00 pro Person erhoben. Umbuchungen sind – soweit durchführbar – bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Ein Anspruch auf Durchführung der Umbuchung besteht nicht. Als Umbuchungen gelten Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reisezieles, des Ortes, des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderung. Änderungen nach der o.g. Frist (ab 29 Tage vor Reisebeginn) können, sofern sie überhaupt durchführbar sind, nur nach Rücktritt vom Rei-severtrag zu den Bedingungen gemäß Ziff. 5.2 bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden. |
| 5. | 4 |
Sie können bis zum 15. Tag vor Reisebeginn eine Ersatzperson für sich stellen. Es bedarf dazu der schriftlichen Mitteilung an den Reiseveranstalter. Andernfalls werden bei Anreise einer anderen als der angemeldeten Person die gesamten Reisekosten der tatsächlich angereisten Person nochmals berechnet und die Reise der ursprünglich gebuchten Person gebührenpflichtig gem. Ziffer 5.2 storniert. Der Reiseveranstalter kann dem Wechsel in der Person widersprechen, wenn die Ersatzperson den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, sind wir berechtigt, die uns durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden pauschalen Mehrkosten in Höhe von EUR 25,00 pro Person zu verlangen. |
| 5. | 5 |
Bearbeitungs-, Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig. |
| 6. | |
Nicht in Anspruch genommene Leistungen |
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Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der gesparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Teilweise nicht genutzte Skipässe können nur direkt bei den Liftgesellschaften zur Erstattung eingereicht werden. Es gelten deren Bestimmungen. |
| 7. | |
Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter |
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Der Reiseveranstalter kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn er |
| a) | |
in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis
zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat und |
| b) | |
in der Reisebestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen hat.
Ein Rücktritt ist spätestens am 14. Tag vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Kunden gegenüber zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.
Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reispreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück. |
| 8. | |
Außergewöhnliche Umstände |
| 8. | 1 |
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (z.B. durch Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können, sowohl der Reisende als auch der Reiseveranstalter den Reisevertrag kündigen. Der Veranstalter zahlt dann den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Er kann jedoch für die erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine Entschädigung verlangen. |
| 8. | 2 |
Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise, ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere den Reisenden, falls das vertraglich vereinbart ist, zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen die Parteien je zur Hälfte, die übrigen Mehrkosten hat der Reisende zu tragen. |
| 9. | |
Haftung des Reiseveranstalters |
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Der Veranstalter haftet wie ein ordentlicher Kaufmann insbesondere für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und das ordnungsgemäße Erbringen der vertraglich vereinbarten Reiseleistung. Soll die Ortsüblichkeit maßgeblich sein, so ist dies in der Reisebeschreibung durch besondere Hinweise ausdrücklich hervorzuheben. Die Haftung des Veranstalters ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, für Schäden, die nicht Körperschäden sind. Soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dieser nur unter bestimmten Voraussetzungen oder beschränkt haftet, haftet der Veranstalter ebenfalls nur in diesem Umfang. Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitäten müssen Sie selbst verantworten. Hierzu zählen vor allem, jedoch nicht abschließend, der Skikurs, Rodelabende, Fackelabfahrten, Discoabende und ähnliches. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollten Sie vor Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen Ferienaktivitäten auftreten, haften wir nur, wenn uns ein Verschulden trifft. Wir haften nicht bei leichter Fahrlässigkeit. Jedenfalls ist dem Reiseveranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Schadensanzeigen sind unverzüglich zu tätigen, andernfalls der Anspruch ausgeschlossen sein kann. Wir empfehlen den Abschluß einer Sport-Unfall-Versicherung. Bei Verlust, Vertausch oder Beschädigung der Gepäckstücke, Kleidung oder sonstiger Gegenstände übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Tiere können nicht mitgenommen werden. |
| 9. | 1 |
Bei Reisen, die nicht von Lifetime Sport und Reisen GmbH veranstaltet werden, gelten die Reisebedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters. |
| 10. | Mitwirkungspflicht | | | | Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung in Kenntnis zu geben. Diese ist bemüht, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. | | 11. | Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung | | | | Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise schriftlich gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Ansprüche des Reisenden verjähren nach zwölf Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zum dem Tag gehemmt, an dem der Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche auf Schadenersatz wegen Körperverletzung oder Tötung des Reisenden verjähren drei Jahre nach Beendigung der Reise. |
| 12. | Stromspannung: 220 V. Ein Adapter bei umschaltbaren Elektrogeräten ist notwendig. |
| 13. | Reisedokumente, Pass-, Devisen-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen |
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Lifetime Sport informiert den Kunden über die Bestimmungen von Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften seines Urlaubslandes. Dies gilt nur für Kunden, die Staatsangehörige der Bundesrepublik Deutschland sind. Andere Staatsangehörige können mangels Detailkenntnis aller weltweit geltenden Bestimmungen naturgemäß nicht in diesem Maße informiert werden. Der Kunde ist verpflichtet, Besonderheiten in seiner Person und in der seiner Mitreisenden, die im Zusammenhang mit diesen Vorschriften von Wichtigkeit sind, zu offenbaren. Bürger der Bundesrepublik Deutschland benötigen für unsere Reiseländer den Personalausweis (entsprechend dem zeitpunkt der drucklegung des Prospektes.
Um alle erforderlichen Dokumente muss sich der Reisende selbst bemühen, es sei denn, es ist etwas anderes schriftlich vereinbart. Aktuell geltende Auskünfte erteilen die zuständigen Behörden. Wenn der Reisende infolge fehlerhafter Reisedokumente oder wegen Einreiseverweigerung durch die zuständigen Grenzbehörden eines Landes nicht oder nicht vollständig an der Reiseveranstaltung teilnehmen kann, werden vom Veranstalter weder bereits eingezahlte Beträge erstattet noch Ersatzansprüche anerkannt. Alle Nachteile aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften gehen zu Lasten des Reisenden, auch wenn die Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten. Reisepässe müssen am Tage der Abreise noch mindestens sechs Monate gültig sein, die Ausstellung eines neuen Reisepasses kann 6–8 Wochen dauern. Lifetime Sport empfiehlt dringend den Abschluss zusätzlicher Kranken-, Reisegepäck und Reisebeistandsversicherungen. Um alle erforderlichen Dokumente muss sich der Reisende selbst bemühen, es sei denn, es ist etwas anderes schriftlich vereinbart. Aktuell geltende Auskünfte erteilen die zuständigen Behörden. Wenn der Reisende infolge fehlerhafter Reisedokumente oder wegen Einreiseverweigerung durch die zuständigen Grenzbehörden eines Landes nicht oder nicht vollständig an der Reiseveranstaltung teilnehmen kann, werden vom Veranstalter weder bereits eingezahlte Beträge erstattet noch Ersatzansprüche anerkannt Alle Nachteile aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften gehen zu Lasten des Reisenden, auch wenn die Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten.
| | 14. | Flüge und Rückbestätigung | | | | Die Flugvermittlung/-buchung erfolgt nicht durch Lifetime Sport und Reisen GmbH, sondern durch ein Partnerbüro, mit dem der Reisende einen eigenen separaten Vertrag abschließt. Lifetime Sport und Reisen GmbH gibt Ihnen die erhaltenen vorliegenden Fluginformationen weiter. Die sogenannte „black list“ ist einzusehen auf folgender Internetseite (zum Zeitpunkt des Druckes): europa.eu.int/ comm/transport/air/safety/doc/flywell/2006_04_25_flywell_list_en.Pdf. Die Lifetime Sport und Reisen GmbH weist darauf hin, daß die Gestaltung und Einhaltung der Flugpläne im Wesentlichen im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft und der staatlichen Koordinierungsbehörden liegt. Durch Überlastung der Lufträume kann es zu Verschiebungen von Flügen und Flugzeiten kommen. Lassen Sie sich daher die Flugzeiten von den Büros der in den Flugtickets genannten Flugge-sellschaften bestätigen und insbesondere die Rückflüge spätestens 72 Std. vor dem planmäßigen Rückflug rückbestätigen. | | 15. | Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen |
| | | Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Die Parteien verpflichten sich in diesem Falle eine Vereinbarung zu treffen, die dem wirtschaftlich gewollten Ergebnis am nächsten kommt und gesetzlich zulässig ist. | | 16. | Gerichtsstand | | | | Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Veranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder gegen Personen, die nach Abschluß des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fallen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend. |
Stand Oktober 2009
Veranstalter
Lifetime Sport und Reisen GmbH
Bismarckstraße 104
20253 Hamburg
Geschäftsführende Gesellschafter Susann und Ulf Hisznauer
HRB 40897 Hamburg
St.Nr. 54/836/01982
Ust.Ident.Nr. DE 118672637
Bankdaten
Hamburg Sparkasse
BLZ 200 505 50
Kto 1152 / 211 890
Wir danken der Österreich Werbung in Berlin, den Fotografen Fankhauser, Mallaun, Pigneter, den Fremdenverkehrsämtern und unseren Hotels, die unter Vertrag sind für Bild- und Anzeigenmaterial und besonders unseren Gästen!
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